Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der § 51 ff AO. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Schulen, gemeinnützigen Vereinen und Institutionen der Stadt Bad Wörishofen zur Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks: Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erstellung und Betreibung von Sporthallen, die kostengünstig zur Verfügung gestellt werden und der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen. Etwaiger entstehender Gewinn wird zur Förderung der gemeinnützigen Vereine und Institutionen der Stadt Bad Wörishofen verwendet. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. Die Maßnahmen und Geschäfte der Gesellschaft sind auf das kommunalrechtlich Zulässige beschränkt.
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