Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Unternehmens ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, der Jugendhilfe, der Altenhilfe und der öffentlichen Gesundheitspflege. Ziel ist insbesondere die Förderung und Weiterentwicklung der durch die anthroposophische Welt- und Menschenerkenntnis erweiterten Heilkunst, insbesondere auf dem Gebiet der Medizin, der Pflege, der Therapien, der anthroposophischen Heilpädagogik sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft gemeinnützigen Einrichtungen, die die gleichen Ziele wie die Gesellschaft unterstützen und verwirklichen, insbesondere dem Gemeinnützigen Verein zur Förderung und Entwicklung anthroposophisch erweiterter Heilkunst e.V. Berlin und dessen Einrichtungen Grundstücke, Gebäude oder sonstige Vermögensgegenstände, zinsgünstige bzw. zinslose Darlehen sowie andere Zuwendungen zur Verfügung stellt (Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO).
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Sozialwesen
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