1. die Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die Vorhaltung, die Planung, der Bau und der Betreib der dafür notwendigen Anlagen. 2. die Sicherstellung der Wasserversorgung im Gemeindegebiet sowie die Vorhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Gegenstand ist auch die Lieferung von Trinkwasser zur Deckung des Trinkwasserbedarfs in der Gemeinde Grafschaft. 3. die Unterhaltung der fließenden Gewässer sowie der Gewässerausbau. 4. die Erzeugung und der Vertrieb von Energie (Strom, Gas, Wärme). 5. der Betrieb, die Unterhaltung und Erweiterung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage und der Betrieb des Hallenbades. 6. hierzu gehört auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihr zusammenhängen. 7. zur Förderung ihrer Aufgaben kann die Anstalt andere Unternehmen oder Einrichtungen gründen oder sich an solchen beteiligen oder eine bestehende Beteiligung erhöhen, wenn das dem Anstaltszweck dient. 8. die Anstalt kann die in Ziffern 1. bis 6. bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
Ingenieurbüro
Energieversorgung
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