Gesellschaft verfolgt unmittelbar-gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wohlfahrtspflege und der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Unterhalten und Betreiben von gemeindepsychiatrischen Einrichtungen und Diensten, z.B. Tagesstätten für psychisch kranke Menschen, Kontakt- und Beratungsstellen, stationäre und ambulante Wohnformen und ambulante und sonstige Einrichtungen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt (§ 57 Abs. 3 AO). Insbesondere wirkt die Gesellschaft mit der Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie - Anstalt des öffentlichen Rechts -, mit der Pfalz-klinikum Service gGmbH, sowie der Medizinisches Versorgungszentrum - Pfalzklinikum GmbH zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke zusammen (§ 57 Abs. 3 AO). Das arbeitsteilige Zusammenwirken mit den vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke erfolgt insbesondere auch durch die Erbringung von unterstützenden Liefer- und Dienstleistungen der steuerbegünstigten Körperschaften untereinander wie z.B. Gebäudemanagement, Technik, Reinigung, Speisenversorgung, Einkauf, Logistik, Materialversorgung, Sicherheitsdienste und weiteren Aufgabengebieten. 4. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere darf sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften und Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen sowie zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks Neben- und Servicebetriebe unterhalten.
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