Konzeption und die Vermittlung von Anteilen oder Aktien an offenen Investmentvermögen, geschlossenen Investmentvermögen und sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagegesetz i.S. des § 34f Absatz 1 Nr. 1-3 GewO und das Vermitteln von Versicherungsverträgen gemäß § 34 d Absatz 1 Nr. 2 GewO als auch Darlehen sowie die Verwaltung von Grund und Vermögen und die dazu gehörende Beratung gemäß § 34 c Absatz 1 Nr. 2 GewO. Auch der gewerbsmäßige Abschluss von Immobiliar - Verbraucherdarlehensverträgen gemäß § 34i Absatz 1 GewO ist Unternehmensgegenstand. Schließlich ist die Gesellschaft berechtigt, die Beratung von Unternehmen bei der Erstellung von Marktstrategien im Bereich Finanzdienstleistungen durchzuführen und alle zur Durchführung des Gesellschaftszweckes notwendigen Dienstleistungen zu erbringen. Des Weiteren darf die Gesellschaft Vermittler-Verträge mit Untervermittlern/Kooperationspartnern schließen.
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