Für eine Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, im Raum Celle, insbesondere a) die Erklärungsberatung sowie Finanzabuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und damit zusammenhängenden Arbeiten, b) die Vornahme betriebswirtschaftlicher Prüfungen wirtschaftlicher Unternehmen, c) die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, d) die Kooperation mit Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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