Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeit gem. §§ 1, 57, 72 StBerG, insbesondere: a) Datenverarbeitung und Organisation;b) Beratung und Vertretung in Steuersachen und Hilfestellung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten;c) Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen und Vermögensangelegenheiten;d) Organisationsberatung;e) Übernahme von Buchhaltungsarbeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder diese zu erwerben.
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