Freiberuflich tätige Hebammen, die sich zur Durchführung von Kursen, Informationsveranstalltungen und Seminaren mit Wirkung ab 01.01.2017 zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammengeschlossen haben. Der Zweck der Partnerschaft wird mit Inkrafttreten des Partnerschaftsvertrags um die bisher von den jeweiligen Partnerinnen als Einzelhebammen erbrachten Tätigkeiten - Vorsorgeuntersuchungen, Hilfeleistungen bei Beschwerden, Geburtshilfe im Geburtshaus und Hausgeburtshilfe, Wochenbettbetreuungen ect. erweitert und umfasst im Anschluss alle in Betracht kommenden Tätigkeiten einer freiberuflichen tätigen Hebamme. Alle Partnerinnen bringen ihre bisherigen Kundenbeziehungen zu diesem Zweck in die Gesellschaft mit ein.
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