A) die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen, b) die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Traubenannahme, Kelterung, Weinausbau, Organisation, Management, Vertrieb, Technik, Lagerung und Logistik, c) die Vermietung und Verpachtung von Geschäfts- und Betriebsräumen sowie von Betriebsflächen, d) der Zukauf und der Vertrieb von Handelswaren. 5) Die Genossenschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften gründen oder sich an diesen beteiligen, sofern dies dem Gegenstand der Gesellschaft förderlich ist. Die Genossenschaft kann sich zur Erfüllung ihres Gegenstandes auch an einem anderen Unternehmen beteiligen, das wiederum Erzeugergemeinschaft ist, und Teile der ihr nach dem Gegenstand des Unternehmens obliegenden Aufgaben auf diese verlagern. Insbesondere ist die Genossenschaft berechtigt, die Mitgliedschaft bei der Moselland eG - Winzergenossenschaft - zu erwerben und die von den Mitgliedern erzeugten Trauben an diese zur weiteren Verarbeitung und Vermarktung abzuliefern. Amtsgericht.
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