Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Fachakademien, Berufsakademien, Fachschulen, Berufsfachschulen und allgemeinbildenden Grund- und Mittelschulen, Gymnasien, Fachhochschulen und Hochschulen sowie die Durchführung von Lehrgängen, und zwar in sämtlichentechnischen, technologischen, kaufmännischen, sozialen und Medien-Bereichen, sowie Dienstleistungen im Sinne des Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft kann zur Errichtung des Zwecks der Gesellschaft die notwendigen Einrichtungen und Anlagen errichten, betreiben, veräußern, pachten, verpachten, sich an ähnlichen Einrichtungen und anderen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und überhaupt alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks erforderlich oder nützlich sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen gründen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Berufliche Schulen
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