1. Die Förderung der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO 2. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO 3. Die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene gem. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Im Bereich der Förderung der Jugendhilfe: - Die Beschäftigung von Schulsozialarbeitern - Die kostenfreie Erbringung von Nachhilfe - Die kostenfreie Vermittlung von Freizeit- und Sportangeboten. - Die kostenfreie Hilfestellung bei der Suche nach und Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie Praktika. - Dolmetschertätigkeiten in Schulen, sowohl für Kinder als auch deren Eltern - Die Organisation und Durchführung von Antiaggressionskursen und Antimobbingkursen für Kinder und Jugendliche. 2. Im Bereich der Förderung der Bildung und Erziehung: - Die kostenfreie Erbringung von Nachhilfe - Die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, insbesondere an Schulen und anderen Lehreinrichtungen, mit dem Ziel, die Teilnehmer, insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, über die verschiedenen Aspekte des sozialen und kulturellen Lebens in Deutschland zu Informieren. 3. Im Bereich der Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene: - Die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, insbesondere in Flüchtlingsheimen, mit dem Ziel, die Teilnehmer über die verschiedenen Aspekte des sozialen und kulturellen Lebens in Deutschland zu Informieren - Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene bei Behördengängen und der Korrespondenz mit deutschen Behörden, einschließlich Hilfe bei der Stellung von Anträgen, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer besonderen Zulassung, insbesondere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, bedürfen. - Die kostenfreie Beratung von Flüchtlingen, insbesondere mit Bezug auf die Integration in die deutsche Gesellschaft. - Den Betrieb eines interkulturellen Begegnungszentrums, das Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zusammenbringt und Austausch sowie Integration fördern soll. Weiterhin sollen auch die o.g. Aktivitäten zum Teil dort durchgeführt werden.
Sozialwesen
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