Einzel- und Großhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Lebensmitteln, Zeitschriften und Getränken, ausgenommen sind genehmigungspflichtige Waren; das Betreiben von Gaststätten, Bistros und Bäckereien sowie einer Spätkaufeinrichtung mit Lebensmitteln, Eis, Tabakprodukten und alkoholischen sowie alkoholfreien Getränken; das Aufstellen von Spiel- und Unterhaltungsautomaten sowie von Getränkeautomaten; die Produktion, Herstellung, Lizensierung, Verwertung und Vermarktung von Ton- und Bildtonträgern bzw. Filmen, neuen Medien, Merchandisingartikeln und ähnlichem; das Betreiben eines Tonstudios; der Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Kreativen; Künstlermanagement und die Überlassung deren Dienstleistungen an Dritte im ln- und Ausland für Rechnung der Gesellschaft sowie für Rechnung Dritter, in deren Auftrag die Gesellschaft tätig wird; Durchführung von Veranstaltungen vorwiegend im Musikbereich, jedoch nicht ausschließlich; die Vermietung und Verpachtung der der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen Gegenstände, insbesondere des Tonstudios, und die Durchführung von Werbemaßnahmen in jeder Form innerhalb des bezeichneten Geschäftsbereiches der Gesellschaft. Des weiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.
Lebensmittelhandel
Einzelhandel, Großhandel
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