Gartenpflege, der Handel mit Pflanzen aller Art sowie die Herstellung und der Verkauf von Dekorationsartikeln und Biomulch.) Als nicht eingetragen wird weiter veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Sie müssen ihren Anspruch nach Grund und Höhe binnen sechs Monaten schriftlich anmelden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 22 UmwG).
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827