1. Der Verein versichert seine Mitglieder auf Gegenseitigkeit gegen Sach- und Vermögensschäden im Bereich von Produktion, Verarbeitung, Absatz und Dienstleistungen des Gartenbaus, des Handels mit gärtnerischen Erzeugnissen sowie in weiteren Bereichen der Agrarwirtschaft im In- und Ausland. 2. Der Verein kann alle Versicherungsformen aufnehmen sowie Rückversicherung betreiben. 3. Der Verein kann Versicherungen auch gegen festes Entgelt in der Weise abschliessen, dass die Versicherungsnehmer keine Mitglieder des Vereins werden. Diese Möglichkeit ist jedoch dahingehend beschränkt, dass dauerhaft maximal 10 Prozent der Versicherungsnehmer keine Mitglieder des Vereins sein dürfen. 4. Der Verein kann Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen, Versicherungen, Dienstleistungen und Produkte für andere Unternehmen vermitteln und sich an anderen Unternehmen beteiligen. 5. Die Versicherungszweige werden jeweils als besondere Abteilung mit eigenen Rückstellungen betrieben.
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