(1) Zweck der Gesellschaft ist es a) das Gesundheitswesen; b) Jugend- und Altenhilfe; c) Kultur, Kunst und Denkmalpflege; d) Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; e) die Völkerverständigung einschließlich der Förderung internationaler Gesinnung sowie der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigkeitsgedankens; zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Durchführung von Kunst und Natur Projekten und Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsenen; Produktionen und Aufführung von Theaterstücken, Filmen, spartenübergreifenden Kunstprojekten, Festivals, nachhaltigen Veranstaltungen, Gesundheits-, Märchen- und Präventionstheaterstücke; integrative Theaterprojekte mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; Organisation und Durchführung von Workshops, Seminaren und Vorträgen zur Konfliktbewältigung, interkulturellem Austausch und Persönlichkeitsentwicklung für Erwachsene. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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