(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch a) Bau, Betrieb und Unterhaltung von Alten-, Wohn- und Pflegeheimen, von altengerechten Wohnungen sowie durch den Betrieb von teilstationären und ambulanten Diensten der Altenhilfe b) Umsetzung von Quartierskonzepten, insbesondere nach den Empfehlungen des Kuratoriums Deutscher Altershilfe (KDA) c) Planung und Durchführung eines pädagogischen Mittagstisches für Kinder und Jugendliche, die Einrichtungen nach dem SGB VIII oder eine öffentliche Schule besuchen d) Bereitstellung eines geeigneten Nahrungsangebotes für den in lit. c) genannten Personenkreis und Förderung der Esskultur e) die selbstlose Förderung anderer gemeinnütziger und mildtätiger Einrichtungen jeder Art auf materiellem und geistigem Gebiet (3) Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen. (4) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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