Verwaltung einer Stiftung mit dem Stiftungszweck: Schaffung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen durch Förderung a) des Naturschutzes, des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, b) des Tierschutzes, insbesondere der naturgemäßen Hege und Pflege von Tieren, c) der naturgemäßen Entwicklung von Pflanzen, d) des Umweltschutzes, insbesondere die Förderung des ökologischen naturgemäßen Landbaus, vor allem durch Reinhaltung des Anbaugebietes von umweltschädlichen Düngemitteln, Pestiziden, Fungiziden, Mist, Gülle und anderen Schadstoffen, sowie die Förderung der Reinhaltung von Luft und Wasser. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: a) Die Stiftung kann Felder, Wiesen und Wälder erwerben und sie im Sinne des Stiftungszweckes erhalten und pflegen. Die Stiftung fördert auch die Versorgung von frei lebenden Tieren mit Nahrung, Wasser und Schutzeinrichtungen sowie die artgerechte Pflege und Betreuung schwacher, alter und kranker Tiere. b) Die Stiftungsmittel sind auch für die Errichtung von Biotopen, Schutzgebieten und anderen Einrichtungen einzusetzen, die die naturgemäße Pflege und Wiederherstellung von Pflanzen und Landschaft zum Ziel haben. c) Die Stiftung fördert Publikationen in Wort, Bild und Ton, die dem Stiftungszweck dienen.
Blumen und Pflanzen
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