Die Ausübung kann nur in einer Einheit von mindestens 100 Stück erfolgen. Der bei der Ausübung der Optionsrechte zu entrichtende Preis (Ausübungspreis) entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Präsenzhandel des Geregelten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG, oder, falls ein solcher Kurs nicht festgestellt wird, im XETRA Handel während der 10 Börsentage nach einer Hauptversammlung oder der Veröffentlichung des Geschäfts- und Quartalsberichts unmittelbar vor dem Beginn des Ausgabezeitraums. Der Ausübungspreis entspricht mindestens dem anteiligen Betrag der bezogenen Aktie am.
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