Förderung von Bildung, Erziehung, Kultur und Religion. Der Satzungszweck wird insbeonsdere verwirklicht durch den Betrieb einer freien Realschule (Privatschule), die sich ohne Rücksicht auf Herkunft, Rasse, Geschlecht und Religionzugehörigkeit als Schule für alle Kinder, insbesondere des Hümmlings, versteht. Die Vorgaben des Landes Niedersachsen findet Berücksichtigung. Der Unterricht orientiert sich am Niedersächsischen Rahmenplan für Realschulen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen, wie zum Beispiel Ganztagsbetreuung, offene Jugendarbeit und Schülerbeförderung. In diesem Rahmen ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher Art und Weise zu beteiligen, Zwiegniederlassungen zu gründen und die Realschule um weitere Schulformen zu erweitern. Die Gesellschaft ist zu allen handlungen berechtigt, welche dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind, insbesondere Kooperationen und Partnerschaften zu schließen.
Allgemeinbildende Schulen
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