Selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen frühen Hilfen, insbesondere der interdisziplinären Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder gemäß SGB VII i.v.m.SGB IX und der Frühförderverordnung, vornehmlich im Landkreis Rhön-Grabfeld.
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