1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2) Gegenstand des Unternehmens ist, soweit es keiner behördlichen Genehmigung bedarf: der Bau, der Erwerb und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Regelung vorwiegend regenerativer Energien und zur Kraft-Wärme-Kopplung; der Absatz und die Vermarktung der gewonnenen Energie in Form von Gas, Strom und/oder Wärme, sowohl auf primärer als auch sekundärer Basis; die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit. 3) Es ist der Genossenschaft unbenommen, die Durchführung sonstiger Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. 4) Die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Geschäftsbereiche oder Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen. 5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 6) Die Genossenschaft kann sich auf an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Sofern dies im Interesse des Förderzwecks liegt, wobei die Einschränkungen des Abs. 3 Berücksichtigung finden sollen.
Großhandel
Energieversorgung
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