Genossenschaft auf Grund von Dauergrabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaft oder einer ähnlichen Institution oder Firma wird vorgenommen - Bestattungs- und Steinmetzleistungen anzunehmen (selbst und/oder mit Partner) sowie Vorsorgeverträge für Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen und/oder auszuführen und/oder die Ausführung zu überwachen und die hierfür der Genossenschaft übergebenen Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten - die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen - gemeinsame Verarbeitung von Daten - Leistungen für Mitgliedsbetriebe können ausgeführt werden - Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe) und Friedhofsanlagen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hier einzugehen, soweit das Gesetz über das Friedhofs-und Bestattungswesen (BestG NRW) vom 17.06.2003 (GVBI. NRW S. 131) in der jeweils gültigen Fassung dies zulässt.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827