Erbringung von Serviceleistungen und sonstigen Dienstleistungen (z. B. Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung oder Fort- und Weiterbildung) für die Krankenhäuser der Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH, aber auch für Dritte. Der Leistungsumfang bezieht sich auf den gesamten Aufgabenbereich eines Krankenhauses, soweit dieser außerhalb des Öffentlichen Dienstes erbracht werden kann (z. B. Reinigungsdienst und Speisenversorgung, aber auch Pflege- und Funktionsdienst, Medizinisch-technischer Dienst, Verwaltungs- und Technischer Dienst). Die Arbeitnehmerüberlassung ist für alle Berufsgruppen möglich. Gleiches gilt für Dienstleistungsverträge und Werkverträge. Außerdem kann das Unternehmen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie sonstige Gesundheitseinrichtungen betreiben. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich sind. Sie ist berechtigt, innerhalb der gesetzlichen, insbesondere kommunal-wirtschaftlichen Vorschriften, Dienstleistungen der oben genannten Art auch gegenüber Dritten zu erbringen. Unter den gleichen Voraussetzungen darf sie sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen.
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