Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2.2 Der Satzungszweck Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Förderung, pädagogische Begleitung und Betreuung geistig, seelisch und/oder körperlich behinderter oder von Behinderung bedrohter und auf die Hilfe anderer angewiesener Menschen aller Altersgruppen; b) die Unterstützung, Entlastung und Beratung der Angehörigen dieser Menschen; c) die Entwicklung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen, die die Integration, Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie von Behinderung bedrohter Menschen in soziale, kulturelle und politische Prozesse ermöglicht und fördert, z.B. durch pädagogisch begleitete Freizeitangebote, pädagogische Einzelbetreuung und Wohnprojekte; d) die Durchführung von Begegnungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit der behinderten Menschen und der Entlastung ihrer Angehörigen und der Integration in die Gesellschaft dienen. e) die Bereitstellung von Einzelwohnungen, eines Wohnheimes und einer Beratungs und Begegnungsstätte für Menschen aller Altersstufen mit geistiger und körperlicher Behinderung sowie für Menschen mit seelischer Behinderung.
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