Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Zurverfügungstellung von umgehender, therapeutischer Hilfe in mehrfach belastenden Problem- oder Krisensituationen, sofern kein sofortiger Therapieplatz über die Krankenkasse zur Verfügung steht oder sofern kein Handlungsspielraum besteht, lange Antragszeiten auf Hilfe zu überstehen (überleben). Zurverfügungstellung therapeutischer und tiergestützter, therapeutischer Projekte für Träger der öffentlichen sowie der freien Jugendhilfe, für Schulen sowie für Alten- und Pflegeheime. Weiterhin wird der Satzungszweck verwirklicht durch das Angebot an kostengünstiger oder kostenfreier, systemischer Beratung und Therapie in mehrfach belastenden Problem- und Krisensituationen, wenn die hilfesuchende Person gemäß § 53 AO, Abs. 2 einzustufen ist. Die Maßnahmen sollen im Wesentlichen naturnah und unter therapeutischer Unterstützung erfolgen. Ziel ist es so die Betroffenen aus Krisensituationen und Belastungssituationen herauszuführen und den Betroffenen neue Ziele und Hoffnungen zu vermitteln. Die Umsetzung erfolgt sowohl in Gruppen- als auch in Einzelgesprächen.
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