1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindergärten, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen sowie Hilfestellung und Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen zur Vorbereitung und Verwirklichung und Unterstützung einer an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung. Er wird ergänzend verwirklicht durch Maßnahmen und Veranstaltungen, welche die Verwirklichung dieser Zwecke unterstützen, wie lnformationsveranstaltungen, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Schulbegleitung und Erwachsenenbildung.
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Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
Unterricht & Erziehung
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