Gemeinschaftliche Ausübung der vertrags- und privatärztlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) . Die BAG ist eine Partnerschaftsgesellschagt mbh gem. §§ 1ff PartGG. Die Rechtswirkungen des PartGG treten im Außenverhältnis mit Eintragung in das Partenrschaftsregister ein. Die gemeinschaftliche Berufsausübung erstreckt sich insbesondere auf: - gemeinschaftliche Nutzung von Praxisräumen, -einrichtungen und -personal sowie von medizinisch-technischen Geräten und Apparaten, - gegenseitige ärztliche Vertretung, soweit möglich, - konsiliarische Bearbeitung schwieriger Behandlungsfälle, - gemeinschaftliche Buch- und Karteiführung sowie gemeinschaftlichen Abschluss der Behandlungsverträge und gemeinschaftliche Abrechnung der o.g. Behandlungsfälle.
Ärzte
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