Dienstleistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach KJHG (SGB VIII). Der Zweck des Betriebes wird insbesondere verwirklicht durch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, wie z.B.: a) Hilfe zur Erziehung (§ 27 KJHG), b) Erziehungsberatung (§ 28 KJHG), c) Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer (§ 30 KJHG), d) sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG), e) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a KJHG).
Sozialwesen
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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