A) die Förderung des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder b) die Förderung des Tierschutzes c) die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie d) die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) Aufklärung und Bewusstseinsbildung der Allgemeinheit mit dem Schwerpunkt Klimaveränderung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit, b) Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für das Thema Umweltschutz und Klimaerwärmung, c) Auslobung von Wettbewerben zur Entwicklung innovativer Ideen, insbesondere zu den Themen Nachhaltigkeit, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie d) finanzielle Förderung nachhaltiger Projekte und wissenschaftlicher Studien.
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