Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), insbesondere im Bereich der Theaterfotografie. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erhaltung und Pflege von Fotografiesammlungen und insbesondere von Werken der Theaterfotografie, Erforschung und Weiterentwicklung der Fotografie, Neuer Medien in der Kunst und insbesondere der Theaterfotografie durch die Durchführung von Forschungsprojekten, Seminaren, Workshops, Aus- und Weiterbildungen, Vorträgen und akademischen Veranstaltungen, Organisation und Vorbereitung von Ausstellungen und Publikationen im Bereich der Fotografie, Neuen Medien in der Kunst und insbesondere der Theaterfotografie, Bildungsförderung durch die Vermittlung von Inhalten und Werken der Fotografie, Neuen Medien in der Kunst und insbesondere der Theaterfotografie an Kinder und Jugendliche und zeitnahe Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse.
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