Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" des § 52 Abgabenordnung (AO) in der jeweilig gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte, insbesondere der Ausbau von ambulanten Hilfen, vorrangig aus dem Kreis der erwachsenen Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung bzw. Behinderung. Zweck ist es, den Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen bzw. deren Lebenslagen zu verbessern und daran mitzuwirken, dass den Vorurteilen, der Ausgrenzung, der Stigmatisierung und der Benachteiligung gegenüber den Menschen mit Behinderung entgegengewirkt und Hilfeleistungen beständig weiterentwickelt werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung und Förderung von entsprechenden Hilfsangeboten in den Bereichen Wohn-, Betreuungs- und Beratungsangebote, sowie durch geeignete Maßnahmen der Tagesstrukturierung, Arbeits- und Beschäftigungsformen und Freizeitmöglichkeiten. Darüber hinaus durch Maßnahmen, die der Unterstützung dieser Hilfeangebote dienen, wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Supervision, Fort- und Weiterbildung. FortSchritt - ambulante Begleitung, Betreuung und Beratung gemeinnützige GmbH wird mit allen Organisationen zusammenarbeiten, die für die Verwirklichung des Zweckes wichtig sind.
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