Organisation und Durchführung der Vermarktung des im Bestand der Gesellschafterinnen zum Verkauf stehenden forstwirtschaftlichen Erzeugnisse der Mitglieder als forstwirtschaftliche Vereinigung im Sinne des § 37 Abs. 2 Bundeswaldgesetzes. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Zur Finanzierung der Aufgabe kann die Gesellschaft Bearbeitungsentgelte, Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren erheben. Die Gesellschaft kann eine Kostenordnung beschließen. Die Gesellschaft bedarf der Anerkennung nach §§ 37, 38 BWaldG der zuständigen Landesbehörde. Diese kann die Anerkennung widerrufen, wenn eine Anerkennungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt oder wenn die Forstwirtschaftliche Vereinigung ihre Aufgabe während eines längeren Zeitraums nicht oder unzulänglich erfüllt hat.
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* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827