Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft arbeitet weltweit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des apostolischen Glaubensbekenntnisses (Anlage im Anhang) auf der Basis der Bibel als das Fundament des christlichen Glaubens. Zweck bzw. Gegenstand der Gesellschaft ist die a) Förderung der Religion Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Entwicklung, Förderung und Durchführung von missionarischen Aktivitäten jeder Art (u.a. Vortrags- und Gottesdienstveranstaltungen, Straßengottesdienste, Gesprächsgruppen, Konzerte, Feste mit missionarischer Zielsetzung, Freizeiten, Nachbarschaftshilfe), die Verbreitung christlicher Inhalte durch Medien, die Zusammenarbeit und Unterstützung missionarischer, sozialer, diakonischer bzw. seelsorgerlicher Dienste bzw. anderer gemeinnütziger Werke im In- und Ausland sowie die Zusammenarbeit mit Missionaren, Pflege des geistlichen Liedgutes und des Chorgesangs. b) Förderung der Bildung Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Entwicklung, Förderung und Durchführung von Angeboten zur Schulung, Weiterbildung und Erbauung von Menschen (u.a. Konferenzen, Seminare, Seelsorgekurse, Erwachsenenbildung, Glaubenskurse, Gesprächsgruppen, Bibelschule), Mentoring. c) Förderung der Jugend- und Altenhilfe Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch geistliche, kulturelle und karitative Veranstaltungen, sportliche und kreative Aktivitäten, Freizeiten, persönliche Betreuung. Die Jugendhilfe umfasst bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden die Förderung der Betreuung, Pflege und Fürsorge sowie deren Bildung (Ausbildung) und Erziehung. Die Tätigkeit der Altenhilfe schließt alle Aktivitäten ein, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden, oder alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben innerhalb der Gemeinschaft teilzunehmen. d) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Angebote zur Beratung und Hilfestellung für Ehen und Familien sowie Angebote und Förderung der Familien freizeiten und -erholung. e) Förderung mildtätiger Zwecke Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Fürsorge, seelsorgerliche Beratung und Begleitung von hilfesuchenden, bedürftigen Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (z.B. psychisch Kranke) im Rahmen einer umfassenden geistlichen und persönlichen Betreuung, Selbsthilfegruppen, sowie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulungsangeboten für Bedürftige gemäß §53 AO.
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