Übernahme und Unterhaltung in freie Trägerschaft überzuleitender/übergeleiteter Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere das Betreiben von Horteinrichtungen, Kindertagesstätten und Jugendfreizeitheimen sowie die Errichtung und Unterhaltung derselben; Förderung der Jugend- und Familienhilfe durch Hilfen, bzw. Maßnahmen nach dem SGB VIII und dem JGG sowie die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie die Vermeidung und der Abbau der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen; Unterstützung und Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien unterschiedlicher ethnischer Herkunft in für sie relevanten Bereichen z.B. Förderung der Sprachkompetenz etc.; Entwicklung und Durchführung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten für Eltern zur Stärkung ihrer erzieherischen Kompetenzen; Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsangeboten für Fachkräfte aus Schule, Hort, Kindertagesstätten und der Jugendhilfe; Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen sowie Beratungsangebote und Fördermaßnahmen für Seniorinnen.
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Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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