Integration schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Der Satzungszweck wird durch den Betrieb eines Integrationsprojektes im Sinne des § 132 Abs.1 des Sozialgesetzbuches IX verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Menschen mit Behinderung im Sinne von § 52 (1) Satz 1 Nr. 10 AO. Der gemeinnützige Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Integrationsprojektes im Sinne des § 68 Nr. 3 c der Abgabenordnung.
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