Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Die Förderung der beruflichen Bildung durch den Betrieb von Beschäftigungs-, Bildungs- und Qualifizierungsprojekten für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger in Bremerhaven und Umgebung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierung und Wiedereingliederung in das Berufsleben sowie - die soziale Betreuung der betroffenen Langzeitarbeitslosen, - Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe zur beschäftigungsorientierten Teilhabe am Arbeitsleben i.S.v. § 90 SGB IX i.V.m. §§ 113 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX, § 76 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX und § 81 SGB IX an erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung und/oder geistiger und/oder mehrfacher Behinderung gem. § 99 SGB IX. Dies erfolgt insbesondere durch verbindliche, tagesstrukturierende Maßnahmen auf dem jeweiligen Interessensgebiet der beeinträchtigten Menschen. Eine Umsetzung soll z.B. auch durch Teilhabe an beschäftigungsorientierten Projekten mit arbeitsähnlichen Strukturen, etwa im Bereich kleinteiliger, handlungsorientierter Klimaschutz-Maßnahmen, durch die die Breite der Gesellschaft für aktiven Klimaschutz aktiviert wird, und vergleichbare Maßnahmen, erfolgen.
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