Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO und die Förderung der Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb des Museums "Erlegnismuseum Fördertechnik" in Sinsheim und die Ausstellung, Demonstration und Präsentation - auch historischer - fördertechnischer Anlagen.
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