1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. 2. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das gemeinnützige Betreiben einer Sonderschule für geistig Behinderte, die nach dem Niedersächsischen Schulgesetz die Rechtsform einer staatlich anerkannten Ersatzschule hat. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Allgemeinbildende Schulen
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