Kollektive Vermögensverwaltung von inländischen Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF aus dem Bereich Venture Capital, deren verwaltete Vermögensgegenstände insgesamt nicht den Wert von 500 Millionen Euro überschreiten und die keinen Leverage einsetzen. Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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