Zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Diepholz als Verkehrslandeplatz zur Förderung des Luftsportes und des Luftsportgedankens innerhalb des Großraumes Diepholz/Süd-Oldenburg, ferner die Verbesserung der wirtschaftlichen, verkehrstechnischen und touristischen Erschließungen dieses Raumes, insbesondere die Verwaltung der Firmenvermögenswerte, die beispielsweise bestehen aus dem Mitbenutzungsvertrag zwischen der Wehrbereichsverwaltung II und der Firma, der auf die Firma lautenden Betriebsgenehmigung der Bezirksregierung Braunschweig, dem Erbbaurechtsvertrag zwischen der Firma und dem Erbbaurechtsgeber J. Baering sowie weiter abzuschließenden Erbbaurechtsverträgen, bei denen die Firma als Erbbaurechtsgeber auftritt, ebenso die Verwaltung des Betriebes des zivilen Flugplatzes Diepholz-Dümmerland nebst Durchführung des zivilen Flugbetriebes im Zusammenhang mit den diesen Flugplatz betreffenden Vereinbarungen und Verträgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen ähnlicher Art zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.
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