Handel mit allen für den Betrieb der Mitglieder erforderlichen Waren, Rohstoffen, Geräten, Maschinen, Einrichtungsgegenständen, Werkzeugen und sonstigen Hilfsmitteln, insbesondere der Handel mit Fleischereibedarfsartikeln. Einkauf und Import von Fleisch, Fleischwaren und aller beim Schlachtvorgang anfallenden Produkte. Die Zerlegung von Tierkörpern und der Handel mit den anfallenden Teilen. Herstellung und Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren. Ein- und Verkauf von Lebens- und Genußmitteln und zugehörige Bedarfsartikel. Erwerb von Beteiligungen an und die Errichtung von Betrieben und Unternehmen die den Interessen der Mitglieder dienen. Die Unterhaltung von Einrichtungen und Anlagen zur Förderung der Mitglieder, die Durchführung von Werbemaßnahmen und sonstigen Dienstleistungen. Der Abschluß von Vermittlungsgeschäften mit und ohne Übernahme der zentralen Abrechnung und der Übernahme von Delkredere sowie Geschäfte verwandter Art. Die Nachschußpflicht der Genossen ist aufgehoben.
Großhandel
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