Betriebsführung des Fischereihafenbetriebes Bremerhaven und die wirtschaftliche Entwicklung des Fischereihafengebietes sowie Maßnahmen, die der Förderung des Fanges, der Verwertung und des Absatzes von Seefischen dienen, einschließlich der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit auf diesen und verwandten Gebieten. Umfang und Bedingungen der der Gesellschaft übertragenen Aufgaben sind in einem besonderen mit der Freien Hansestadt Bremen geschlossenen Betriebsüberlassungsvertrag festgelegt. Der Gegenstand des Unternehmens beinhaltet insbesondere auch die landseitige Bewirtschaftung und Geschäftsführung des "Sondervermögens Fischereihafen" nebst hafenbezogenen Aufgaben im Rahmen der Zweckbestimmung des § 2 des Gesetzes über die Errichtung eines "Sondervermögens Fischereihafen" (BremGBl. 2002, S. 225; 2006, S. 427).
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