Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Genossenschaft ist eine Erzeugergemeinschaft im Sinne des Marktstrukturgesetzes vom 6. Mai 1969 BGBl. I S. 423 - sowie der Dritten Durchführungsverordnung: Fischwirtschaftliche Erzeugnisse vom 14. August 1969 BGBl. I S. 1205 - und eine Erzeugerorganisation im Sinne der Verordnungen (EG) Nr. 2412/70 und 170/71 und verfolgt gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes den Zweck, Erzeugung und Absatz der Mitglieder den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Die Tätigkeit der Genossenschaft (Erzeugergemeinschaft) erstreckt sich im Rahmen dieser Zweckverfolgung auf den Fang und die Verwertung der in § 1 Ziff. 1 der Dritten Durchführungsbestimmungsverordnung zum Marktstrukturgesetz genannten fischwirtschaftlichen Erzeugnisse. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft: - An-undVerkauf von Fischen, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, - die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln und Schiffsausrüstung aller Art sowie von Brennstoffen auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, - der gemeinschaftliche Betrieb einer Eis-fabrik.
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