Für Wirtschaftprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. Durchführung von freiwilligen und gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen, 2. Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und Unternehmensrestrukturierungen, 3. Durchführung von Unternehmensbewertungen, 4. Steuerberatung, 5. Erbringung sonstiger betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Unternehmensberatung
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