A) Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG), Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG), Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG) und Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG); sowie b) als haftendes Unternehmen gemäß § 2 Abs. 10 KWG vertraglich gebundene Vermittler mit der Anlageberatung und Anlagevermittlung beschäftigt. 2. Ferner, a) die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen; b) der An- und Verkauf von Grundstücken; c) die Anbindung von Finanzanlagevermittlern im Sinne des § 34f GewO im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG; sowie d) Beratung im Rahmen der Leistungen nach Maßgabe der § 34c und § 34f GewO, soweit diese Normen Beratungsleistungen zulassen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 05.05.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) ist aufgehoben.
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