Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Finanz- und Vermögensberatung insbesondere die Vermittlung und Vermakelung von Versicherungsprodukten von in Deutschland zugelassenen Versicherungsgesellschaften sowie die Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und lizensierten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, ausländischen Investmentgesellschaften, sowie Kreditinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Gegenstand ist darüber hinaus die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen sowie die finanzwirtschaftliche Unternehmensberatung. Das Recht, Gelder, Anteilsscheine oder Anteile von Kunden in Eigentum oder Besitz zu nehmen, besteht insofern nicht. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Singel-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.
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