Kooperation der Mitglieder bei der Fort- und Neuentwicklung von Wasserfiltern und -aufbereitungsanlagen sowie allen Methoden der Wasserfilterung und -aufbereitung, wie auch der einschlägigen Forschung, dem gemeinsamen Vertrieb und After-Sales-Service. Dies gilt ebenso für Nahrungsergänzungsmittel, Mikronährstoffe und sonstige Gesundheitsprodukte. Dabei können auch Geschäftsvorgänge von Mitglieds- und Drittfirmen jeweils per Outsourcing an die EWIV übertragen werden. Ebenso ist die Geschäftsentwicklung ("Business Development") Gegenstand der Vereinigung, wie auch die Förderung der Synergie zwischen den Mitglieds- und eventuellen dritten Unternehmen, wie auch beteiligten Vereinen. Ferner kann die EWIV Funktionen für die Mitglieder im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie Personalaustausch übernehmen. Gegenstand kann auch die effiziente Bündelung von Zuwendungen der Mitglieder sowie Dritter an gemeinnützige Einrichtungen sein. Die EWIV kann als Marketing-, Vertriebs- und Einkaufsgemeinschaft für ihre Mitglieder oder die mit ihr vertraglich verbundenen Organisationen tätig werden. Die EWIV kann Leistungen ihrer Mitglieder für diese direkt auf eigene Rechnung der EWIV abrechnen; die Mitglieder können entsprechend Betriebskosten durch die EWIV begleichen lassen. Gegenstand der EWIV ist auch der internationale Informations- und Erfahrungsaustausch, die Abhaltung von eigenen bzw. für Dritte veranstaltete Workshops, Seminaren, Konferenzen und anderen Veranstaltungen sowie die Erstellung und Herausgabe von bzw. die Werbung für und der Vertrieb von Publikationen in jeder Form und die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen öffentlichen, privaten und Nichtregierungs-Organisationen. Die EWIV kann vertragliche Beziehungen mit anderen Unternehmen und Organisationen unterhalten. Sie kann unselbständige Projektbüros oder Informationsstellen eröffnen. Die EWIV kann auch geistiges Eigentum (Copyrights, Patente, Marken, Lizenzen, Franchisingrechte usw.) in eigenem Namen, für Mitglieder oder Dritte verwalten, verwerten oder anwenden. Die Mitgliederversammlung bzw. der Vorstand entscheidet über die Anwendung bzw. Verwertung der erlangten Rechte unter Einbeziehung der betroffenen Mitglieder oder Dritter. Die EWIV arbeitet nicht auf wirtschaftlichen Gewinn orientiert.
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