A) die Förderung des Tierschutzes, insbesondere durch die Anschaffung von Tieren und deren Haltung und Vermehrung nach dem neuesten Stand der tiergärtnerischen Erkenntnisse, durch Förderung des Artenschutzes, durch Anschaffung bedrohter Tierarten und durch die Schaffung von Einrichtungen und die Schaffung der besonderen Lebensbedingungen zur Erhaltung und Vermehrung dieser Tierarten, b) die Förderung der Bildung, indem Maßnahmen getroffen und Einrichtungen geschaffen werden, die Kenntnisse über Tiere vertiefen; insbesondere sollen allen Bevölkerungskreisen durch Bildungsangebote, pädagogische Maßnahmen und zoologische Führungen das Leben der Tiere und Einsichten in biologische und ökologische Zusammenhänge und persönliche Tierkontakte vermittelt werden, c) die Förderung der Wissenschaft durch Forschung auf den Gebieten der Zoologie, der Tiermedizin und der Tiergartenbiologie, insbesondere durch Studium der Verhaltensweisen und Lebensbedingungen bedrohter Tierarten und durch die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, d) die Förderung kultureller Zwecke, namentlich die Vermittlung von Interaktion zwischen Mensch, Tier und Landschaft als Kulturraum sowie die Erhaltung des Zoos als kulturelle Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung.
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Zoologische Gärten
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