1. Förderung von Film und Fernsehen in Bayern, Entwicklung und Unterstützung der Medien und des Medienstandorts Bayern. In diesem Zusammenhang dient die Gesellschaft als zentrale Anlaufstelle für die Film- und Fernsehwirtschaft in Bayern und repräsentiert den Medienstandort Bayern nach außen. 2. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung obliegt der Gesellschaft insbesondere die Förderung von Film- und Fernsehproduktionen, Beratung der für die Medienförderung in Bayern Verantwortlichen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Film- und Fernsehförderung, Akquisition von Projekten, Abstimmung mit anderen Förderinstitutionen, Beratung der Antragsteller und sonstiger Auskunftsuchender. 3. Im Rahmen der Aufgabenstellung nach Ziffer 1 obliegt der Gesellschaft insbesondere die Förderung digitaler Spiele, die Förderung weiterer Maßnahmen zur Stärkung des Medienstandorts Bayern wenn und soweit der Freistaat Bayern hierfür besondere Fördermittel zur Verfügung stellt.
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