Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO, § 34 StBerG). Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben (Beteiligungsgesellschaften) sowie die persönliche Haftung in solchen Unternehmen zu übernehmen. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere das Halten der Mehrheit der Anteile an der im HR Aachen unter Nr. B 15223 eingetragenen Beteiligungsgesellschaft unter der Firma FIDAIX SCHULER & KOLLEGEN GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Insoweit gelten deren Satzungsregelungen für die Gesellschaft als Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft gleichermaßen, auch wenn in der Satzung der Beteiligungsgesellschaft von natürlichen Personen gesprochen wird; die sich aus der Satzung der Beteiligungsgesellschaft ergebenden Rechte und Pflichten gelten vollumfänglich für Gesellschafter der Gesellschaft persönlich.
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